EU stellt sich mittels Selbstermächtigung über die Verfassung Deutschlands

Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Konkret will sie es nicht hinnehmen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht auf die Einhaltung der deutschen Verfassung achtet.

Nach dem Rechtsverständnis der Kommissare ist die EU autorisiert, auch solche Handlungen durchzuführen, die in den Mitgliedsstaaten verfassungswidrig sind. Diese wiederum hätten dies zu akzeptieren.

Mal abgesehen davon, dass dies die Frage aufwirft, wie denn die in Demokratien übliche Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten zu praktizieren wäre,  bestätigt die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens, dass die Kommissare meinen, die EU-Verträge würden die EU-Institutionen über die nationalen Verfassungen stellen.

Dafür müsste sie aber jemand dorthin gestellt haben. Eine Änderung der deutschen Verfassung in dem Sinne, dass sie hinter EU-Beschlüsse zurückzustellen sei, hat es aber niemals gegeben. Egal, von welchen Verträgen die Rede ist: Die Vertragsunterzeichner waren nie berechtigt, ihre eigene Verfassung derart „aufzukündigen“.

Es gab also in der Vergangenheit auf deutscher Seite niemanden, der eine EU-Institution über die eigene Verfassung hätte stellen können. Dementsprechend betreiben die EU-Institutionen diese Machtaneignung selber.

So etwas gibt es. Man nennt es Autokratie, im Gegensatz zur Demokratie.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/bruessel-startet-verfahren-gegen-deutschland-wegen-ezb-urteils-ld.1629524

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