Immer aktuell: Euro-Rettungspolitik beruht u.a. auf Verfassungsbruch

Am 19. Juni verkündet das Bundesverfassungsgericht: Die schwarz-gelbe Regierung hat im Rahmen der sogenannten „Eurorettung“ die Verfassung gebrochen, indem Sie die Entscheidungsmöglichkeiten der Parlamentarier im Vorfeld systematisch unterminiert hat.
Im Mittelpunkt dieses „Coups“ standen Angela Merkel als Kanzlerin sowie Wolfgang Schäuble als Finanzminister.

Beide instrumentalisierten die von Ihnen mit heraufbeschworene Krise, um den parlamentarisch viel schlechter kontrollierten supranationalen EU-Institutionen, die im Vertragsbruch kein Problem sahen, mehr Macht zu verleihen.

Diese Vorgehensweise wurde in einem redseligen Moment (der Mann neigte aus bekannten Gründen zu solchen Momenten) bereits vom damaligen EU-Kommissionspräsiden so beschrieben:
„Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiterSchritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
(Quelle: Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-042.html

FacebookXING